Wir stellen uns vor
| Vorstand |
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Der Gesamtvorstand hat die gemäß §§ 234a, 23 Abs. 1 S.3 VAG erforderliche Funktionentrennung zwischen den Personen entsprechend der nachfolgenden Geschäftsaufteilung organisiert. Es wird ein Vier-Augen Prinzip nach §§ 23, 188 VAG dergestalt umgesetzt, dass eine Befassung beider Vorstände mit dem Beschlussgegenstand vor der Beschlussfassung sichergestellt ist. |
| VS-Assistenz/ Sekretariat |
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Der Stab unterstützt den Gesamtvorstand in allen Aufgaben, insbesondere in der Gremienbetreuung, sowie die gesamte Geschäftsstelle in organisatorischen Angelegenheiten wie z.B. Sitzungs-, Reiseorganisation sowie der Beschaffung von Büromaterial. |
| Strategie, Planung & Projekte |
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| Die Stabstelle Steuerung, Planung und Projekte unterstützt den Vorstand bei der strategischen Ausrichtung und der Koordination von Projekten, um eine effiziente und effektive Umsetzung der Unternehmensziele zu gewährleisten. Sie ist für die Planung, Überwachung und Steuerung von Projekten verantwortlich und agiert oft als Schnittstelle zwischen verschiedenen Fachbereichen. |
| Justiziariat |
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Die Stabstelle Recht betreut die vielfältigen rechtlichen Aspekte aus dem Tätigkeitsbereich des Gesamtvorstands insbesondere die Governance sowie die Compliance-Anforderungen. Des Weiteren stellt die Stabstelle Recht zugleich den Datenschutzbeauftragten. |
| Interne Revision |
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| Die Interne Revision ist wesentlicher Bestandteil der Geschäft- und Risikostrategie der bbp als Element der 3-lines-of-Defence, welche die gesamte Geschäftsorganisation und insbesondere das interne Kontrollsystem auf deren Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft. Die Funktion der Internen Revision stellt eine Schlüsselfunktion dar, die an ein beauftragtes Unternehmen ausgegliedert ist. Im Rahmen der Ausgliederung wird insbesondere der im Revisionsprogramm festgelegte Prüfplan umgesetzt. Der Fachbereich der Internen Revision erfüllt beratende und betreuende Tätigkeiten in der bbp. Für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgabeninhalte ist die LL IR maßgeblich. Innerhalb der Fachbereiche bestehen zu den wichtigsten Arbeitsergebnissen Abläufe sowie Übergabepunkte an andere Fachbereiche, die in Prozessabläufen dokumentiert sind. Die Prozessabläufe der einzelnen Fachbereiche können in der Webanwendung ViFlow eingesehen werden. |
| Kapitalanlage |
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| Der Fachbereich der Kapitalanlage verwaltet und bewirtschaftet die Kapitalanlagen der Pensionskasse. Ziel ist die Erwirtschaftung einer auskömmlichen Rendite zur Bedeckung der Verpflichtungen der Passivseite, sowie die Erzielung von Überschüssen. Die rechtliche Grundlage für die Allokation der Kapitalanlagen bildet die Anlagenverordnung, welche durch eine interne Kapitalanlagenrichtlinie (siehe Schaubild oben unter Richtlinien) ergänzt und weiter eingeschränkt wird. In dieser wird detailliert die Kapitalanlagestruktur sowie der Investmentprozess für die Pensionskasse vorgegeben. Die Struktur der Kapitalanlagen basiert auf einer 3-Säulen Strategie bestehend aus einer Rentendirektanlage, sowie zwei Masterfonds Konstrukten für liquide und illiquide Kapitalanlagen. Der Investmentprozess der Pensionskasse ist ein in sich geschlossener Regelkreis. Ausgehend von einer Asset-Liability-Studie wird im Dreijahresrhythmus eine strategische Allokation für die Kapitalanlagen bestimmt, von welcher durch taktische Allokationen, im Zuge von Rendite- und Risikosteuerung, abgewichen werden kann. |
| Kapitalanlage Controlling |
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| Der Fachbereich des Kapitalanlagen-Controllings unterstützt und ergänzt die Kapitalanlage in ihren Aufgaben. Mit Hilfe eines Regel-Berichtswesen sorgt das Kapitalanlagen-Controlling für Transparenz und gibt Aufschluss über erwirtschaftete Renditen, Erträge, aktuelle Allokationen, sowie Chancen und Risiken der Kapitalanlagen der Kasse. |
| IT |
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| Die Informationstechnologie als zentraler Unterstützungsprozess der in der EDV laufenden Geschäftsprozesse der Pensionskasse gewährleistet den operativen Geschäftsbetrieb der bbp sowie die Erfüllung der gehobenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Informationsverarbeitung in einer Pensionskasse. Der Fachbereich stellt zugleich den Informationssicherheits- und die Vertretung des Datenschutzbeauftragten. Aufgrund der besonderen Bedeutung dieser Aufgabe hat sich die Pensionskasse betreffend die Einzelheiten der Aufgabenerfüllung eine eigene Leitlinie, die Leitlinie Informationstechnologie gegeben. |
| Rechnungswesen |
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| Das Rechnungswesen zeichnet die Geschäftsvorfälle der bbp in sachlicher und chronologischer Reihenfolge auf. Das Rechnungswesen umfasst die Finanzbuchhaltung, das Liquiditätsmanagement sowie den Zahlungsverkehr. Weitere Kernaufgaben des Fachbereichs sind die Erstellung der Perioden und Jahresabschlüsse, die Inventarisierung des Anlagevermögens, die Unterstützung der Erstellung und Veröffentlichung des Jahresberichtes, Ansprechpartner für Wirtschafsprüfer und Steuerberater sowie die Weiterentwicklung und Optimierung von Prozessen. Das Back-Office für den Fachbereich Kapitalanlage gehört ebenfalls zu den Aufgaben im Rechnungswesen. |
| Personal |
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| Der Bereich Personal unterstützt den ressortführenden Vorstand bei der Personalverwaltung der bbp-Mitarbeiter. |
| Risikomanagement |
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| Das Risikomanagement sichtet regelmäßig wiederkehrend und anlassbezogen die entsprechend der Geschäfts- und Risikostrategie systematisierten Unternehmensrisiken, bewertet diese und spricht dem Gesamtvorstand Empfehlungen zum Umgang mit diesen Risiken aus. In dem Fachbereich ist die Unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF) sowie die Versicherungsmathematische Funktion (VmF) eingeordnet, zu deren Vorgehen und Arbeitsinhalten jeweils eine eigene Leitlinie maßgeblich sind. Der Fachbereich bereitet die aufsichtsrechtlich erforderlichen Meldungen (BaFin/EIOPA-Meldung, -Stresstests und -Prognosen) vor, verantwortet den Risikobericht der bbp und erstellt die jeweils erforderliche eigene Risikobeurteilung (ERB-Bericht). |
| Mathematik |
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| Die Mathematik pflegt, testet und ändert ggf. den in der Pensionskasse im Verwaltungssystem eingesetzten Rechenkern, der erforderliche Berechnungen des Technischen Geschäftsplans vornimmt. Die Mathematik stellt weiterhin sicher, dass verwendete Software zur Anwendung des Rechenkerns sowie die Schnittstelle zum Verwaltungssystem zu korrekten Rechenergebnissen führt (inkl. Qualitätssicherung bei gemeldeten operativen Problemen aus anderen Fachbereichen). Für MGU werden Versicherungsmathematische Gutachten nach den handelsrechtlichen Vorschriften nach § 253 HGB und den steuerlichen Vorschriften nach § 6a EstG, sowie Kurztestate für den Pensionssicherungsverein erstellt. Die Mathematik führt für MGU zusätzlich langfristige Kostenkalkulationen und Prognosen über die nach versicherungsmathematischen Prinzipien zu erwartende Entwicklung der Pensions-, Personal- bzw. Deckungsrückstellungen und Leistungszahlungen für die Versorgungsleistungen durch. Als Teil der Jahresabschlussarbeiten erfolgen die Erstellung der Deckungsrückstellungen zum Jahresabschluss für die MGU und die Überschussverteilung. Im Fachbereich erfolgt die Umsetzung der Rentenanpassung gem. §6 des Art. II (VTV) des Tarifvertrages zum Fortbestand und zur Weiterentwicklung der Versorgungssysteme für Ansprüche aus dem Versorgungstarifvertrag. Es werden projektbezogene Aufgaben wie Änderungen im Technischen Geschäftsplan, Fehleranalysen im Verwaltungssystem sowie Pflege und Anpassung des Online-Rechners (Leistungsrechner und sowie Brutto-/Nettorechner für freiwillige Höherversorgung und Direktversicherung) durchgeführt. Darüber hinaus ist die Mathematik mit der Ermittlung von Leistungsansprüchen aus freiwilliger Höherversorgung und Direktversicherung im Allgemeinen sowie der weiteren Leistungsbearbeitung wie z.B. bei Veränderungen des Leistungsinhaltes infolge Scheidung, Hinterbliebenenversorgung von Waisen usw. betraut. Die Mathematik stellt den Beitragsabgleich für die freiwillige Höherversorgung sicher und tauscht hierzu erforderliche Finanzinformation über Softwareschnittstellen mit dem Verwaltungssystem aus. |
| Vertragsverwaltung |
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Die Vertragsverwaltung wickelt die Versicherungsverhältnisse mit den versicherten RFA ab, tauscht die hierzu erforderlichen Finanzinformationen über besondere Softwareschnittstellen mit diesen aus und erstellt deren Beitragsrechnungen. Die Vertragsverwaltung ist von den Rundfunkanstalten mit der Ermittlung des Leistungsinhaltes von Mitarbeiteransprüchen im Allgemeinen sowie deren Abwicklung in besonderen Fällen wie z.B. bei Veränderungen des Leistungsinhaltes infolge Scheidung, Hinterbliebenenversorgung von Waisen usw. betraut. Die Ermittlung der festgestellten Versicherungsinhalte erfolgt jeweils über Leistungsbescheide. Sie berät die versicherten Personen in Fragen der betrieblichen Altersversorgung. |
| Rentenverwaltung |
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Die Rentenverwaltung setzt den Auftrag der Rundfunkanstalten betreffend die Abrechnung der Versorgungsbezüge für die Mitarbeitern der Mitglieder entsprechend den Leistungsbescheiden der Vertragsverwaltung um. Sie übernimmt Neurentner aus der Vertragsverwaltung und pflegt die bestehenden sowie die neuen Versorgungsbezieher. Die Rentenverwaltung erstellt im Auftrag der Mitglieder die Nettobezüge der Versorgungsbezieher und führt die auf die Bruttobezüge geschuldeten Steuern sowie Beiträge an die zuständigen Sozialversicherungsträger ab. |


